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Das österreichische Staatswappen – Eine besondere Auszeichnung…

Das österreichische Staatswappen - Eine besondere Auszeichnung für besondere Unternehmen

Am 11. Jun 1996 verlieh der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend der ERGE Installationen GesmbH gemäß §68 der Gewerbeordnung 1994 die Auszeichnung, im geschäftlichen Verkehr das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) führen zu dürfen.

Wir freuen uns, unser Unternehmen zu den ausgewählten Betrieben zählen zu dürfen, die diese besondere Auszeichnung vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend überreicht bekommen haben. Es erfüllt uns mit Stolz den Wirtschafts- und Arbeitsstandort durch unseren Beitrag zu stärken und sehen die Ehre das Österreichische Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr führen zu dürfen, als besondere Motivation weiterhin einen Anteil für die wirtschaftliche Stärke Österreichs zu leisten.

Am 1. Mai 1945 wird das Wappen der 1. Republik wiedereingeführt. Die Symbole Hammer, Sichel und den Adlerkopf schmückende Stadtmauerkrone repräsentieren die Bauernschaft, die Arbeiterschaft und das Bürgertum. Die gesprengte Eisenkette symbolisiert die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens 1945.

Um die vielen Erfolge noch sichtbarer zu machen, verleiht das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend das österreichische Staatswappen. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft verdient gemacht haben und in ihrer Branche eine führende und allgemein geachtete Stellung innehaben.

Das "Staatswappen der Republik Österreich" verliehen zu bekommen, ist für ein Unternehmen der sichtbare Ausdruck für die öffentliche Anerkennung seiner besonderen Leistungen. Das Staatswappen gilt als Markenzeichen heimischer Unternehmensqualität und macht Erfolge nach außen hin klar erkennbar.

Schon von Anfang an war diese Mitte des 19. Jahrhunderts eingeführte Auszeichnung in erster Linie für international agierende Unternehmen eine hieb- und stichfeste "Visitenkarte" und Beweis für ausserordentliche Verdienste in der Wirtschaft. 1859 sah die Gewerbeverordnung vor, dass Gewerbeunternehmungen, die von hervorragender Bedeutung für die Entwicklung der Nationalindustrie und die Belebung des Handels waren, den kaiserlichen Siegel nebst prestigeträchtigem "k. k." im Firmenwortlaut führen durften. An dieser Auszeichnungsmöglichkeit wurde auch in weiterer Folge festgehalten - bis heute.

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